Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung muss auf dem Vordruck des Ev. Jugendbüros erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem/der Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung von dem Ev. Jugendbüro schriftlich bestätigt worden ist. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind allein die Freizeitausschreibung, diese Teilnahmebedingungen und die schriftliche Reisebestätigung. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, solange sie nicht von dem Ev. Jugendbüro schriftlich bestätigt worden sind. TeilnehmerInnen für die wir keine Zuschüsse bekommen zahlen einen höheren TeilnehmerInnenbeitrag.
Die Teilnehmenden haben sich während der gesamten Dauer der Maßnahme an die Anweisungen der Freizeitleitung zu halten. Widersetzt sich ein Teilnehmer den Anweisungen der Freizeitleitung, wird er auf eigene Kosten nach Hause geschickt, bzw. muss im Falle von Minderjährigkeit durch die Erziehungsberechtigten, oder eine von diesen beauftragte Person, binnen 24 Stunden abgeholt werden.
2. Zahlungsbedingungen
Nach Empfang der Teilnahmebestätigung, die als Rechnung gilt, ist eine Anzahlung von 30 € zu leisten. Die Restzahlung muss bis spätestens 12 Tage vor Beginn der Freizeit auf das Konto des Ev. Regionalverwaltungsverbandes Oberursel (Kontonummer s. Innenseite) eingegangen sein.
3. Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung, Ersatzperson
Der Teilnehmer kann jederzeit von der Freizeit zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittspunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Ev. Jugendbüro. Tritt der/die Teilnehmerin/in vom Reisevertrag zurück, kann der Träger eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorbereitung verlangen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung liegt im Ermessen des Anmelders.
4. Rücktritt durch den Träger der Freizeit
Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl (14 Teilnehmer) nicht erreicht, ist das Ev. Jugendbüro berechtigt, die Freizeit bis zu 2 Wochen vor Freizeitbeginn abzusagen. Der/die Teilnehmer/in erhält den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück, weitere Ansprüche entstehen nicht. Wir kündigen nach Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Frist, wenn der/die Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört, insbesondere wenn er den Absprachen mit und den Anweisungen durch unsere Betreuer nicht Folge leistet. Kündigen wir aus diesem Grund, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuell entstehende Mehrkosten (z.B. Kosten für die vorzeitige Rückfahrt) sind von dem/der Teilnehmerin zu tragen.
5. Haftung
Der Veranstalter haftet für eine gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme, aber nicht für Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden – auch nicht, wenn die Maßnahmeleitung an diesen Leistungen (z. B.: Veranstaltungen) teilnimmt. Die Maßnahmeleitung haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände und auch nicht für die Folgen von selbständigen Unternehmungen der Teilnehmer, die nicht von der Maßnahmeleitung angesetzt sind. Minderjährige Teilnehmer unterliegen der gesetzlichen Aufsichtspflicht. Alle Teilnehmer haben den Weisungen der Maßnahmeleitung Folge zu leisten.
6. Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Veranstalters ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Maßnahmepreis, soweit a) ein Schaden eines Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder b) der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Fremdleistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung des Veranstalters ist in so weit beschränkt, in wie weit gesetzliche Vorschriften auf Fremdleistungen anzuwenden sind, und somit deren Haftung ebenfalls beschränkt.




