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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung muss auf dem Vordruck des Ev. Ju­gendbüros erfol­gen. Bei Minderjährigen ist die Anmel­dung von dem/der Erziehungs­berechtigten zu unter­schreiben. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekom­men, wenn die Anmeldung von dem Ev. Jugendbüro schriftlich bestätigt worden ist. Maßgeb­lich für den Inhalt des Teilnahme­vertra­ges sind allein die Freizeit­ausschrei­bung, diese Teilnahmebedingun­gen und die schriftliche Reisebestäti­gung. Mündliche Nebenabre­den sind unwirksam, solange sie nicht von dem Ev. Jugendbüro schriftlich bestätigt worden sind. Teil­nehmerInnen  für die wir keine Zuschüsse bekommen zahlen einen höheren TeilnehmerInnenbei­trag.
Die Teilnehmen­den haben sich während der gesamten Dauer der Maß­nahme an die Anweisungen der Frei­zeitleitung zu halten. Widersetzt sich ein Teilneh­mer den Anweisungen der Freizeitleitung, wird er auf ei­gene Kosten nach Hause geschickt, bzw. muss im Falle von Minderjährig­keit durch die Erzie­hungsbe­rechtigten, oder eine von diesen beauf­tragte Person, binnen 24 Stunden abgeholt werden.

2. Zahlungsbedingungen

Nach Empfang der Teilnahmebestätigung, die als Rechnung gilt, ist eine Anzah­lung von 30 € zu leisten. Die Restzahlung muss bis spä­testens 12 Tage vor Beginn der Freizeit auf das Konto des Ev. Regio­nal­verwaltungs­verbandes Oberursel (Kontonummer s. Innenseite) eingegangen sein.

3. Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung, Ersatz­person

Der Teilnehmer kann jederzeit von der Freizeit zurücktreten. Der Rück­tritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittspunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Ev. Jugendbüro. Tritt der/die Teilnehme­rin/in vom Reisevertrag zurück, kann der Träger eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevor­berei­tung verlangen. Der Ab­schluss einer Reiserücktritts­ver­sicherung liegt im Er­messen des Anmelders.

4. Rücktritt durch den Träger der Freizeit

Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl (14 Teilnehmer) nicht erreicht, ist das Ev. Jugendbüro be­rechtigt, die Freizeit bis zu 2 Wochen vor Freizeitbe­ginn abzusagen. Der/die Teilnehmer/in erhält den einge­zahlten Reisepreis in voller Höhe zurück, weitere Ansprüche entstehen nicht. Wir kündigen  nach Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Frist, wenn der/die Reisende die Durchführung der Reise unge­achtet unserer Ab­mahnung nachhaltig stört, insbesondere wenn er den Absprachen mit und den Anwei­sungen durch unsere Be­treuer nicht Folge leistet. Kündigen wir aus diesem Grund, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuell entste­hende Mehrkosten (z.B. Kosten für die vorzeitige Rückfahrt) sind von dem/der Teilnehme­rin zu tragen.

5. Haftung

Der Veranstalter haftet für eine gewissenhafte Vorbe­reitung und ord­nungsge­mäße Durchführung der Maß­nahme, aber nicht für Fremd­leistungen, die lediglich vermittelt werden – auch nicht, wenn die Maß­nahme­leitung an diesen Leistungen (z. B.: Veranstaltungen) teilnimmt. Die Maßnahmeleitung haftet nicht für ab­handen gekom­mene Ge­gens­tände und auch nicht für die Folgen von selbständi­gen Unternehmun­gen der Teilnehmer, die nicht von der Maßnahmeleitung ange­setzt sind. Minderjährige Teilnehmer unterliegen der gesetzlichen Aufsichts­pflicht. Alle Teilnehmer haben den Weisungen der Maßnah­meleitung Folge zu leis­ten.

6. Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Veranstalters ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach beschränkt auf den dreifa­chen Maßnahmepreis, soweit a) ein Schaden eines Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahr­lässig herbeigeführt wird, oder b) der Veranstalter für einen dem Teil­nehmer entste­henden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Fremdleistungsträgers verant­wortlich ist. Die Haftung des Veranstal­ters ist in so weit beschränkt, in wie weit gesetzliche Vorschriften auf Fremdleistungen anzu­wenden sind, und somit deren Haftung ebenfalls be­schränkt.